Allgemeine Geschäftsbedingungen für Agenturleistungen und andere Gestaltungsleistungen der OF Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG


Allgemeine Regelungen

1. Geltungsbereich, Vertragssprache, Anbieterdaten, Beschwerdeverfahren

1.1     Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte der oben bezeichneten Art zwischen der OF Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG („OF“, „Wir“) und ihren Kunden, und zwar sowohl mit Geschäftskunden (Unternehmern) als auch mit Privatkunden (Verbraucher). Wir verwenden verschiedene Geschäftsbedingungen für unterschiedliche Geschäftsbereiche, die sich jeweils nur im Bereich der Speziellen Regelungen unterscheiden, die im Anschluss an diese Allgemeinen Regelungen zu finden sind. Besteht ein Widerspruch zwischen den Speziellen Regelungen und diesen Allgemeinen Regelungen, gehen die Speziellen Regelungen vor. Welche unserer Geschäftsbedingungen in den Vertrag einbezogen werden, wird bei Vertragsschluss deutlich gemacht. Unsere sämtlichen Geschäftsbedingungen sind zudem im Internet unter https://nwzmedien.de/content/agb/of abrufbar. Im Übrigen unterliegen unsere Verträge dem allgemeinen deutschen Recht, ohne Anwendbarkeit weiterer Kodizes. Entgegenstehende oder von unseren Ge­schäftsbe­dingungen abweichende Bedingungen von Kunden er­kennen wir generell und ohne dass im Einzelfall erneut deren Einbeziehung in das Vertragsverhältnis wider­sprochen wird nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Das gilt auch für einseitige Regelungen in den Bedingungen des Kunden, für deren Regelungsgehalt unsere Ge­schäftsbedingungen keine wirksame Re­gelung vorsehen, soweit diese einseitigen Regelun­gen nicht einem Handelsbrauch oder der gesetzlichen Regelung entsprechen. Soweit unsere Geschäftsbedingungen keine wirksamen Regelungen enthalten, sind ausschließlich die ge­setzlichen Bestim­mungen anwendbar. Das gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegen­stehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden vorbe­haltlos Lieferungen oder Leistungen an diesen ausführen. Hierin liegt kein Anerkennt­nis die­ser Bedingungen. Individuelle Vereinbarungen gehen unseren Geschäftsbedingungen selbstverständlich vor.

1.2     Unsere Geschäftsbedingungen gelten nicht, wenn wir nur als Vermittler auftreten und ausdrücklich Lieferungen und/oder Leistungen Dritter anbieten. In diesen Fällen kommt ein Vertrag nur zwischen dem Kunden und diesem Dritten zustand. Es gelten dann dafür die von dem Dritten in den Vertrag einbezogenen Regelungen.

1.3     Wir erbringen unsere Lieferungen und Leistungen nur an Kunden mit Sitz oder Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und liefern auch nur an Adressen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

1.4     Unsere Geschäftsbedingungen gelten nicht für die redaktionellen Teile unserer kostenlos verteilten Anzeigenblätter und für deren Zustellung. Die Leser und Empfänger unserer kostenlosen Anzeigenbätter sind in dieser Hinsicht keine Kunden und Vertragspartner. Ein Anspruch auf Erhalt oder auf eine besondere Qualität unserer Anzeigenblätter besteht nicht. Außervertragliche Ansprüche bleiben unberührt und richten sich nach Gesetz und Rechtsprechung.

1.5     Unsere Geschäftsbedingungen und die gesamte Korrespondenz im Rahmen der Vertragsanbahnung und –abwicklung stellen wir ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung.

1.6     Anbieter aller Lieferungen und Leistungen der OF ist die

OF Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Am Markt 18

26409 Wittmund
Telefon +49 4462 – 989-0

E-Mail: verlag@harlinger.de
Amtsgericht Oldenburg HRA 207333
Umsatzsteuer-ID: DE348032101
Geschäftsführer: Thorben Meiners, Stephanie von Unruh

1.7     Für Beschwerden und die Geltendmachung gegen uns gerichteter Ansprüche verwenden Sie bitte die zentralen Kontaktdaten gemäß Ziffer 1.6. Das Anliegen wird dem zuständigen Fachbereich zugeleitet, der sich dann unter den von Ihnen angegebenen Kontaktdaten mit Ihnen in Verbindung setzen wird. Im Übrigen verwenden Sie für Anfragen oder andere konkrete Anliegen bitte die Kontaktdaten, die wir in den nachstehenden Speziellen Regelungen oder in unseren Angeboten oder anderen Veröffentlichungen bekannt geben.

2. Vertragsschluss

2.1 Darstellungen unserer Lieferungen und Leistungen im Internet, in Werbematerialien oder in den Geschäftsstellen stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar. Erst in der Bestellung des Kunden liegt das Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die vom Kunden ausgewählte Lieferung oder Leistung zu den von uns für diese Lieferung oder Leistung angegebenen Konditionen. Wir sind zur Annahme nicht verpflichtet.

2.1.1    Persönliche Bestellungen des Kunden werden je nach Verfügbarkeit der Lieferung oder Leistung unverzüglich angenommen oder abgelehnt.

2.1.2    Bei Bestellungen im Internet wählt der Kunde die Lieferung oder Leistung aus, muss sich unter Angabe seiner persönlichen Daten registrieren oder in ein bereits bestehendes Kundenkonto einloggen und gibt seine verbindliche Bestellung durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ ab. Auch bei einer Registrierung als Gast ist die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse, an die wir unsere Vertragserklärungen senden können, zwingend erforderlich. Daraufhin erhält der Kunde zunächst nur an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse eine Bestätigung des Eingangs seiner Bestellung. Diese Bestätigung führt noch nicht zu einem verbindlichen Vertragsabschluss. Der Vertrag kommt erst durch unsere gesonderte Auftrags- oder Versandbestätigung oder durch Ausführung der bestellten Lieferung oder Leistung innerhalb der angegebenen Liefer- oder Leistungszeit zustande.

2.1.3    Bestellungen des Kunden in Textform werden wir in derselben Form annehmen oder ablehnen.

2.1.4    Telefonische Bestellungen des Kunden werden je nach Verfügbarkeit der Lieferung oder Leistung unverzüglich angenommen oder abgelehnt.

2.2     Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern sich aus ihnen nichts anderes ergibt. Ver­bindliche individuelle Angebote werden unverbindlich, wenn sie nicht innerhalb von zwei Wochen angenommen werden.

2.3     Bei Käufen, bei denen wir in Vorleistung treten, behalten wir uns vor, den Abschluss des Vertrages von einer positiven Prüfung der Bonität des Kunden und/oder von der Erteilung eines SEPA-Mandates zur Ermöglichung des Einzuges unserer Vergütung für die bestellte Lieferung oder Leistung abhängig zu machen. Wegen der damit verbundenen Übermittlung personenbezogener Daten verweisen wir auf unsere Datenschutzinformationen.

2.4     Bei Widersprüchen zwischen unserem Angebot und der Bestellung des Kunden bzw. zwischen der Bestellung des Kunden und unserer Auftragsbestätigung geht unsere Erklärung vor. Sofern der Kunde ausdrücklich bewusst von unserem Angebot abgewi­chen ist, bedarf die Abweichung unserer ausdrücklichen Zustimmung.

2.5     Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechen­fehler, welche uns bei der Er­stellung eines Ange­botes oder einer Bestätigung unterlau­fen, sind für uns nicht ver­bindlich.

2.6     Sofern unser Kunde ein Verbraucher ist, steht ihm möglicherweise wegen der Art des Vertragsgegenstandes oder des Zustandekommens des Vertrages ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Wir verweisen dazu auf unsere gesonderten Widerrufsbelehrungen im Rahmen des jeweiligen Bestellverfahrens. Nach Ausübung des Widerrufsrechts hat der Kunde uns eine von uns bereits gelieferte Ware zurückzusenden. Die Kosten der Rücksendung trägt der Kunde. Das gilt nicht (a) bei Nutzung eines von uns der Lieferung beigefügten Retourenetiketts, (b) soweit wir die Kostenübernahme zugesagt haben, (c) sofern wir die Abholung zugesagt haben oder (d) wenn die Beschaffenheit der Ware einen normalen Postversand nicht zulässt. Das Risiko der Beschädigung oder des Untergangs der Ware während der Rücksendung tragen wir.

2.7     Die Bestellung wird von uns nach Annahme gespeichert. Kunden mit Kundenkonto können ihre Bestellungen im Internet im Bereich „Mein Konto“ oder „Meine Aufträge“ einsehen. Den gesamten Vertragstext speichern wir nicht in einer für den Kunden zugänglichen Form ab.

2.8     Änderungen des Vertragsgegenstandes in Umfang, Funktion und Form bleiben uns vor­be­halten, soweit sie von uns für erforderlich erachtet werden, die Qua­lität des Vertragsgegenstandes nicht beeinträchtigen und für den Kunden zumutbar sind.

3. Dokumentation, Nutzungsrechte

3.1     Die zu einem Angebot gehörigen Daten, Muster und Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Ge­wichts- und Maßangaben, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrück­lich als verbindlich be­zeichnet sind. Das Eigentum an solchen Unterlagen und Mustern behalten wir uns vor. Eine Weitergabe an Dritte oder Verwendung zu anderen Zwecken als dem Vertragsschluss und der anschließenden Vertragsdurchführung bedarf unserer Zustimmung.

3.2     Von uns im Rahmen der Vertragsdurchführung erstellte Arbeitsergebnisse (z.B. Druckerzeugnisse; im Einzelnen abhängig von der Art des Vertrages) gehen mit Übergabe und vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung in das Eigentum des Kunden über. Er erhält vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen mit dem Eigentum das ausschließliche Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen. Unser zur Erstellung der Arbeitsergebnisse genutztes geistiges Eigentum und Knowhow verbleibt jedoch ausschließlich bei uns. Das gilt insbesondere für die Urheberrechte an redaktionellen Inhalten (einschließlich Fotos, Grafiken etc.). Der Kunde erhält hieran nur ein einfaches Nutzungsrecht, soweit er dieses zur vertragsgemäßen Nutzung der Arbeitsergebnisse oder unseres Liefergegenstandes benötigt. Eine außervertragliche Weitergabe oder Verwertung der Arbeitsergebnisse und des eingeräumten Nutzungsrechts bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Das gilt insbesondere auch für unsere kostenpflichtigen digitalen Angebote. Die Regelungen des Urhebergesetzes bleiben unberührt.

4. Liefer- und Leistungszeit, Unmöglichkeit, Teillieferungen und –leistungen, Annahmeverzug

4.1     Die vereinbarten Liefer- und Leistungsfristen und –termine begründen kein Fixgeschäft und können von uns in zumutbarem Umfang überschritten werden, es sei denn, dass wir ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.

4.2     Die Fristen beginnen mit dem Datum des Vertragsschlusses. Sind zur Ausführung des Auf­trages vom Kunden noch Informationen, Sachen oder Unterlagen beizubringen oder technische oder kaufmännische Fragen zu klären, so beginnt eine von uns zuge­sagte Liefer- oder Leistungsfrist erst mit dem Tage, an dem alle vom Kunden beizu­bringenden Informationen, Teile bzw. Un­terlagen bei uns eingegangen bzw. offene Fragen geklärt sind. Ein Liefertermin wird unter denselben Voraussetzungen um den Wartezeitraum verschoben. Lieferfristen und -termine sind eingehalten, wenn die Ware von uns innerhalb der Frist bzw. bis zum Termin zum Versand gegeben ist oder am vereinbarten Lieferort bereitgehalten wird.

4.3     Unsere Liefer- und Leistungsverpflichtung steht unter dem Vorbehalt vollständiger und rechtzeitiger Selbst­belieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung der Be­liefe­rung ist von uns verschuldet.

4.4     Vorübergehende Liefer- und Leistungshindernisse aufgrund unvorhersehbarer und von uns nicht zu vertretender Umstände (höhere Gewalt, insbesondere Streik, Aussper­rung, Roh­stoff- oder Energiemangel sowie Betriebsstörungen, auch bei Vorlieferan­ten) befreien uns für die Dauer der Störung und einer angemessenen Anlauffrist sowie im Umfang ihrer Auswirkungen von unserer Liefer- und Leistungspflicht. Das gilt auch, solange ein Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Wir werden den Kunden unverzüglich von einem längerfristigen Liefer- oder Leistungshindernis in Kenntnis setzen. Beide Parteien können unter angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn das Hinder­nis mehr als drei Monate über den vereinbarten Liefer- oder Leistungszeitpunkt hinaus andau­ert. Schadenser­satzan­sprüche wegen Verzuges oder statt der Leistung sind in die­sem Fall ausgeschlossen.

4.5     Reichen infolge Lieferstörungen der vor­stehend aufgeführten Art die uns zur Verfü­gung stehenden Warenmengen nicht zur Lieferung sämtlicher bestellter Mengen aus, so sind wir berechtigt, unter Wegfall einer weitergehenden Lieferver­pflichtung jeweils Kürzungen bei den zu liefernden Mengen vorzunehmen.

4.6     Teillieferungen und –leistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig und können als solche sofort in Rechnung gestellt werden, wenn nicht ausdrücklich unsere Vorleistung für den gesamten Vertragsgegenstand vereinbart ist.

4.7         Wird die Lieferung oder Leistung aufgrund Annahmeverzuges, Wunsch des Kunden oder anderer in seiner Sphäre liegender Umstände verzögert, so hat er nach An­zeige unserer Liefer- oder Leistungs­bereitschaft die uns ab dem vereinbarten Lie­fer- oder Leistungstermin durch die Verzögerung ent­standenen Kosten und Nachteile zu erstatten. Bei Lieferung von Waren ist der Kaufpreis trotz der Lieferverzögerung vereinbarungsgemäß zu zahlen. Wird eine Einlagerung erforderlich, erfolgt diese auf Gefahr und Kosten des Kunden.

5. Preise, Rechnungen

5.1     Unsere Preise verstehen sich in Euro, bei gewerblichen Kunden zzgl. der bei Vertragsschluss gültigen Umsatz­steuer, Verpackung und Fracht.

5.2     Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands, berechnen wir keine Umsatzsteuer, sofern eine Steuerbefreiung besteht. Stellt die Finanzverwaltung entgegen unserer Annahme eine Steuerpflicht fest, sind wir innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten nach dieser Feststellung berechtigt, die Rechnung entsprechend zu korrigieren oder die Umsatzsteuer nachzuberechnen. Die Bestandskraft der Feststellung ist hierfür nicht erforderlich.

5.3     Nachlässe wie Barzahlungsrabatt, Skonto oder sonstige Vergün­stigungen werden nur auf­grund besonderer Verein­barungen gewährt. Sobald feststeht, dass wir Rabatte und Nachlässe unberechtigt gewährt haben, können wir diese jederzeit nachberechnen.

5.4     Vereinbarte Teillieferungen und –leistungen können von uns geson­dert in Rechnung gestellt wer­den. Erbrachte Leistungen können monatlich abgerechnet werden.

5.5     Wir sind zur Ausstellung elektronischer Rechnungen berechtigt.

5.6     Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn ihnen nicht innerhalb von zwei Wo­chen nach Zugang widersprochen wird.

6. Zahlungsbedingungen

6.1     Wir bieten unseren Kunden verschiedene Zahlungswege an, die wir in dem jeweiligen Bestellverfahren anzeigen. Sämtliche Zahlungswege bieten wir dem Kunden gebührenfrei an. Der Kunde trägt nur die bei ihm selbst eventuell anfallenden Gebühren und Kosten.

6.2     Wird Vorkasse vereinbart, muss der Rechnungsbetrag spätestens am Werktag vor dem vereinbarten Tag unserer Lieferung oder Leistung bei uns eingegangen sein.

6.3     Bei Zahlung per Lastschrifteinzug erfolgt die Abbuchung nach Bestellung. Mit Auswahl der Zahlung per Lastschrifteinzug erteilt der Kunde uns ein SEPA Mandat, mit dem wir dazu berechtigt sind, den Rechnungsbetrag vom Konto des Kunden einzuziehen. Der Kunde hat für entsprechende Deckung bei Fälligkeit unserer Vergütung zu sorgen. Wir behalten uns vor, Gebühren für nicht von uns genehmigte Rücklastschriften weiter zu belasten. Pro Rücklastschrift wird dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr von Euro 3,00 berechnet. Hinzu kommen die Gebühren unserer Bank. Die Gebühren seiner eigenen Bank hat der Kunde in jedem Fall selbst zu tragen und uns gegebenenfalls zu erstatten, wenn sie uns belastet werden.

6.4     Bei Bestellung auf Rechnung ist unsere Vergütung mit der Ausführung der Lieferung Leistung an den Kunden oder einen von ihm benannten anderen Adressaten sowie Erhalt unserer Rechnung fällig und innerhalb von 14 Tagen zu zahlen, sofern in der Rechnung kein anderes Zahlungsziel angegeben ist. Die Zahlung hat für uns kostenfrei in Euro zu erfolgen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinba­rung an­genommen.

6.5     Bei Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Abbuchung unserer Vergütung regelmäßig noch am Tag der Bestellung.

6.6     Bei Zahlung per PayPal erfolgt die Abbuchung in der Regel am gleichen Tag und wird über die PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg, eingetragen im Handelsregister R.C.S. Luxembourg unter der Nummer B 118 349, abgewickelt. Bei der Zahlung via PayPal ermächtigt der Kunde uns, die von ihm zu leistenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden PayPal-Kontos einzuziehen.

6.7     Stundungsabreden stehen unter dem Vorbehalt fristgerechter Zahlungen. Bei Nichtein­haltung einer Zahlungsfrist werden die gestundeten Beträge sofort und ohne weitere Erklärung unsererseits fällig. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln (z.B. bei Nichtversicherbarkeit bei unserer Kreditversicherung) an der Zahlungs­fähigkeit des Kunden sind wir - unbe­schadet unserer sonstigen Rechte - befugt, für ausstehende Lieferungen oder Leistungen Vorauszah­lungen oder Sicherheiten zu verlangen, sämtliche fälligen Ansprüche aus der Ge­schäftsverbindung sofort einzufordern und die weitere Erfüllung von Verträgen von der Zahlung der Rückstände und/oder einer Vorauszahlung abhängig zu machen.

6.8     Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Mahnkosten in Höhe von jeweils Euro 5,00 zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.

6.9     Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte wegen Mängeln oder bei Widerruf bleiben unberührt, sind jedoch auf Beträge begrenzt, die in angemessenem Verhältnis zum Mangel oder den Rückabwicklungsansprüchen stehen. Zurückbehaltungsrechte setzen ferner stets einen Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis voraus.

7. Rücktritt, Kündigung

7.1     Soweit keine gesetzlichen oder vereinbarten Rücktritts-, Widerrufs- oder Kündigungsrechte bestehen, ist die Stornierung eines Auftrages durch den Kunden nur mit unserer Zustimmung möglich.

7.2     Verzögern sich Aufnahme, Fortführung oder Abschluss unserer Auftragserfüllung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, und schafft er nicht unverzüglich auf unser Verlangen Abhilfe, so können wir dem Kunden eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen und nach fruchtlosem Ablauf der Frist kündigen.

7.3     Die zwischen uns vereinbarten Kündigungsfristen finden Sie unter "spezielle Regelungen".

8. Mängelhaftung, Garantien, Allgemeine Haftungsbegrenzung, Verjährung

8.1     Die vereinbarte Beschaffenheit unserer Lieferungen und Leistungen ergibt sich aus unseren Beschreibungen und der üblicherweise gegebenen Beschaffenheit von Lieferungen und Leistungen derselben Art. Angaben und Beschreibungen Dritter sind für uns nicht verbindlich.

8.2     Für Kunden, die Kaufleute sind, gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht gem. § 377 HGB.

8.3     Wir haften für Mängel unserer Lieferungen und Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, soweit nicht im Folgenden oder in unseren nachfolgenden Speziellen Regelungen etwas anderes bestimmt ist.

8.4     Garantien geben in keinem Fall selbstständige Garantien. Sollten für Lieferungen besondere Garantien des Herstellers gelten, bleiben die gesetzlichen Mängelansprüche uns gegenüber hiervon unberührt. Beide Ansprüche bestehen nebeneinander. Der Ansprechpartner für eine etwaige Garantie wird in den Garantiebestimmungen genannt, die der Lieferung beiliegen.

8.5     Einen Kundendienst für gelieferte Waren betreiben wir nicht. Eine Mängelbeseitigung durch Reparatur erfolgt daher in jedem Fall durch unsere Vorlieferanten bzw. Hersteller und bedarf deren Mitwirkung. Reparaturaufträge außerhalb der Mängelhaftung können wir nicht entgegennehmen.

8.6     Wir haften auf Schaden- oder Aufwendungsersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund (insb. Mängelhaftung, deliktischer Haftung, Verzug, Unmöglichkeit) - uneingeschränkt und im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfristen für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistig verschwiegene Mängel, Garantiezusagen und im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir ferner, soweit eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.  In diesen Fällen ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Eine weitergehende Haftung durch uns ist ausgeschlossen.

8.7     Soweit unsere Haftung vorstehend ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8.8     Soweit unsere Haftung vorstehend beschränkt ist, verjähren gegen uns gerichtete Ansprüche innerhalb von 12 Monaten. Das gilt auch für Mängelansprüche, die wir nicht zu vertreten haben. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Nacherfüllungshandlungen setzen keine neuen Verjährungsfristen in Gang.

8.9     Mit den vorstehenden Regelungen ist keine Beweislastumkehr zum Nachteil des Kunden verbunden.

8.10   Der Kunde ist verpflichtet, uns Schäden und Verluste, für die wir möglicherweise aufzukommen haben, unverzüglich anzuzeigen und auf unser Verlangen durch uns selbst oder einen von uns bestimmten Dritten aufnehmen zu lassen.

9. Kundendaten, Datenverarbeitung

9.1     Der Kunde steht dafür ein, dass alle von ihm angegebenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig sind. Wir sind berechtigt, uns eine eventuelle Vertretungsbefugnis oder Vollmacht auf Seiten des Kunden nachweisen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, uns alle für die Vertragsdurchführung relevanten Änderungen seiner Daten (z.B. Rechnungs- oder Lieferadresse sowie bei der Bezahlart „Bankeinzug“ die Bankverbindung) unverzüglich mitzuteilen.       

9.2     Wir weisen darauf hin, dass die im Rahmen der Geschäfts­verbindung gewonnenen perso­nenbezogenen Daten der Kunden und evtl. ihrer Mitarbeiter von uns gemäß den Vorschriften des Bun­des­daten­schutzgesetzes und der DSGVO gespeichert und verarbeitet werden. Weitere Informationen hierzu sind unseren gesonderten Datenschutzinformationen gemäß Art. 13 und Art. 14 DSGVO zu entnehmen, die wir den Kunden bei Vertragsabschluss überlassen bzw. die unter https://nwzmedien.de/datenschutz/of abrufbar sind.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Streitschlichtung, Anzuwendendes Recht

10.1   Erfüllungsort für alle wechselseitigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ist Oldenburg.

10.2   Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Strei­tigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist Oldenburg, sofern der Kunde Kaufmann, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder kei­nen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

10.3   Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und sind dazu auch nicht verpflichtet.

10.4   Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit.

10.5   Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.6   Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen oder der weiteren Vertragsregelungen unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Das gilt auch für Teilbestimmungen, die gestrichen werden können, ohne dass der verbleibende Teil seinen Regelungsgehalt verliert (blue pencil-Methode). Die unwirksame oder unvollständige Bestimmung wird durch Gesetz und Rechtsprechung ersetzt oder ergänzt, soweit die Parteien sich nicht auf eine angemessene und vertragsgerechte neue oder ergänzende Regelung einigen.

10.7   Wir sind jederzeit berechtigt, unsere Geschäftsbedingungen zu ändern. Maßgeblich für den jeweiligen Vertrag ist stets die bei Vertragsschluss geltende Version, wenn wir Änderungen nicht ausdrücklich in ein bestehendes Vertragsverhältnis einbeziehen. In diesem Fall werden wir dem Kunden die geplanten Änderungen spätestens zwei Monate vor dem von uns gewünschten Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens („Anpassungsstichtag“) mitteilen. Ist der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden, sind wir berechtigt, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Anpassungsstichtag zu kündigen.



Spezielle Regelungen für Agenturleistungen und andere Gestaltungsleistungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Speziellen Regelungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der OF Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG („OF“, „Wir“) im Bereich Agenturgeschäft, d.h. für Webdesign, Werbemitteldesign und andere kreative Tätigkeiten zu Werbezwecken, Social Media Marketing und Advertising, Search Engine Advertising und Optimierung, und ergänzen für diese Lieferungen und Leistungen die vorstehenden Allgemeinen Regelungen.

1.2 Sofern wir dem Auftraggeber auf seinen Wunsch bereits in der Angebotsphase Konzepte und Ideen zur Verfügung stellen, entsteht auch hierdurch bereits ein vorbereitendes Vertragsverhältnis, das – soweit anwendbar – diesen Geschäftsbedingungen unterliegt. Nutzungsrechte des Auftraggebers an unseren Konzepten und Ideen entstehen jedoch nur bei Abschluss des Agenturvertrags in dem dort vereinbarten Umfang. Im Übrigen ist eine Nutzung unserer Konzepte und Ideen außerhalb des Angebotsverfahrens unzulässig, sofern wir ihr nicht ausdrücklich zustimmen. Wir sind berechtigt, die Zustimmung von einer angemessenen Vergütung abhängig zu machen.

1.3 Für Anfragen oder andere Anliegen im Zusammenhang mit Agenturleistungen der OF nutzen Sie bitte neben den in unseren vorstehenden Allgemeinen Regelungen genannten zentralen Kontaktdaten auch die folgenden Kontaktdaten:

Ansprechpartner/Abteilung: Anzeigenabteilung

Telefon: +49 4462 – 989-289

E-Mail: sgk@nwzmedien.de

 

2. Leistungsumfang und -änderungen

2.1 Der Leistungsumfang, die Vorgehensweise und die Art der zu erbringenden Leistung werden in den Vereinbarungen der Vertragsparteien zum Agenturvertrag geregelt. Wird im Verlauf der Vertragsdurchführung ein Pflichtenheft und/oder ein Konzept erstellt, wird dieses zur Grundlage unserer Leistungspflicht, soweit der Auftraggeber dem Pflichtenheft oder Konzept nicht innerhalb von zehn Werktagen nach Zugang widerspricht. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung bedürfen einer besonderen Vereinbarung.

2.2 Die Parteien behalten sich Änderungen an Leistungen vor, soweit diese technisch umsetzbar und zumutbar sind. Wir prüfen Änderungsverlangen des Auftraggebers und teilen dem Auftraggeber das Ergebnis zusammen mit den sich ggf. ergebenden Kosten und Verschiebungen des Projektzeitplans in Form eines verbindlichen Angebots mit.

2.3 Der Auftraggeber wird das Änderungsangebot innerhalb von zehn Werktagen ab Zugang des Änderungsangebots prüfen. Nimmt der Auftraggeber das Angebot an, so werden die Änderungen Vertragsbestandteil. Nimmt der Auftraggeber das Angebot nicht innerhalb der vorgenannten Frist an, werden die Vertragsparteien das Projekt unverändert fortsetzen.

2.4 Wir werden während eines laufenden Leistungsänderungsverfahrens die vertragsgegenständlichen Leistungen einstellen, es sei denn der Auftraggeber weist uns schriftlich an, dass die Arbeiten bis zur Entscheidung über die Leistungsänderung fortgesetzt werden sollen.

3. Fremdleistungen, Abrechnung, Regelvergütung

3.1 Wir sind zum Einsatz von betriebsfremden Erfüllungsgehilfen und Subunternehmern berechtigt. Sofern wir Dritte mit Zustimmung des Auftraggebers in dessen Namen beauftragen, übernehmen wir keine Haftung für die Erfüllungsleistungen dieser Dritten. Sofern wir Dritte mit Zustimmung des Auftraggebers im eigenen Namen mit Leistungen beauftragen, die über die Laufzeit unseres Agenturvertrages hinaus zu erbringen sind, wird der Auftraggeber den Vertrag mit dem Dritten von uns übernehmen und uns von allen Verpflichtungen hieraus freistellen. Erfolgt das – aus welchem Grund auch immer – trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung nicht, sind wir berechtigt, den Vertrag mit dem Dritten zu kündigen, frühestens aber auf den Zeitpunkt der Beendigung unseres Agenturvertrages. Der Auftraggeber kann aus einer solchen Kündigung keine Rechte uns gegenüber herleiten.

3.2 Wir sind zur Abrechnung der vereinbarten Leistung berechtigt, wenn wir alle Vorleistungen erfüllt haben. Dies gilt auch, wenn vom Auftraggeber beizubringende und noch fehlende Unterlagen die Fertigstellung des Projektes verhindern (z.B. fehlendes Bildmaterial des Auftraggebers).

3.3 Sollte ein Auftrag erteilt werden, ohne dass eine bestimmte (pauschale) Vergütung vereinbart worden ist, werden die ausgeführten Leistungen auf der Basis eines Leistungsnachweises auf Stundenlohnbasis gemäß unserer Preisliste (Stand bei Auftragserteilung) abgerechnet.

4. Erstellung und Pflege von Websites

4.1 Wir werden die Website für alle zum Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuellen Versionen der gängigen Browser und Endgeräte zu optimieren. Änderungen der technischen Anforderungen während der Auftragsdurchführung gelten als Auftragsänderungen im Sinne der Ziffer 2.2. Nach Abnahme der Endversion der Website durch den Auftraggeber wird ihm die Website auf einem vom Auftraggeber benannten Server zugänglich gemacht. Für die Speicherung der Website auf einem geeigneten Server (Hosting), die Beschaffung der Domain sowie die Verschaffung des Zugangs zum Internet (Access-Providing) ist der Auftraggeber verantwortlich, soweit er uns nicht ausdrücklich mit diesen Aufgaben beauftragt.

4.2 Der Server des Host-Providers des Auftraggebers muss über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügen, die Website zu hosten. Ist das Hosten der Website beim bisherigen Provider auch mit angepassten Einstellungen oder einem Vertragsupgrade nicht möglich, ist der Auftraggeber verpflichtet, zu einem passenden Provider zu wechseln.

4.3 Wir sind berechtigt, für unsere Leistungen im Bereich Webdesign angemessene Abschläge in Rechnung zu stellen. Wird nichts anderes vereinbart, sind 50 % der Vergütung unmittelbar nach Auftragserteilung zu zahlen, der Restbetrag nach Abnahme, jeweils nach Eingang einer entsprechenden Rechnung. Wir sind nicht verpflichtet, mit der Vertragsdurchführung zu beginnen, bevor die Abschlagsrechnung bezahlt ist.

4.4 Spätere vom Auftraggeber gewünschte Änderungen der Website werden auf der Basis von Tätigkeitsnachweisen nach Zeitaufwand berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wird. Das gilt nicht, soweit wir im Rahmen der Pflege auch etwa aufgetretene und vom Auftraggeber mitgeteilte Mängel der Website beseitigen.

5. Domain

Werden wir beauftragt, für den Auftraggeber eine Domain zu beantragen oder die Umschreibung seiner bestehenden Domain veranlassen, werden wir nur als Vermittler tätig. Der Auftrag beinhaltet zugleich die Vollmacht, im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers die vereinbarten Maßnahmen in die Wege zu leiten. Bei Bedarf wird uns eine schriftliche Vollmacht ausgestellt. Der Auftraggeber wird oder bleibt selbst Domaininhaber und ist zur Einhaltung aller domainrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Die Richtlinien und Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle (z.B. DENIC) werden Bestandteil unseres Vertrages und sind zu beachten. Sie können im Internet abgerufen werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns alle zur Registrierung erforderlichen Daten vollständign und richtig zu benennen. Wir sind nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber gewünschte Domain rechtlich zu prüfen. Die Verantwortung hierfür sowie für die Verfügbarkeit der Domain liegt allein beim Auftraggeber. Erteilen wir Auskunft über die Verfügbarkeit einer Domain, so gilt diese stets nur für den Moment der Abfrage und kann bei Antragstellung bereits überholt sein.

6. Videoproduktionen

6.1 Nach Festlegung eines Drehtermins stellt eine Absage oder ein Abbruch mit Verlegungswunsch durch den Auftraggeber ein Änderungsverlangen im Sinne der Ziffer 2.2 dar. Ungeachtet der dort geregelten Folgen sind wir berechtigt, für vergebliche Vorbereitungsmaßnahmen folgende Pauschalen zusätzlich zu dem vereinbarten Preis zu berechnen:
6.1.1 25% der Produktionskosten bei einer Absage, die später als zwei Wochen vor dem Termin bei uns eingeht,
6.1.2 50% der Produktionskosten bei einer Absage, die später als eine Woche vor dem Termin bei uns eingehen, bei Fernbleiben von dem Termin oder bei Abbruch der Teilnahme.
Der Auftraggeber ist zum Nachweis berechtigt, dass die Terminverlegung geringeren Aufwand erzeugt hat. Vorstehendes gilt auch bei einer vom Auftraggeber gewünschten Verlegung des Drehortes. Eine Verpflichtung unsererseits, dem Verlegungswunsch nachzukommen, besteht nicht. Ersatztermin oder –ort sind einvernehmlich festzulegen.

6.2 Es besteht kein Anspruch auf bestimmte, von uns gestellte Moderatoren oder Darsteller, sofern der Einsatz namentlich benannter Personen nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wird. Von uns lediglich vorgeschlagene oder benannte Personen können wir jederzeit durch andere vergleichbar qualifizierte Personen austauschen.


6.3 Wir haften nicht für unvorhersehbare und von uns nicht zu vertretende Ereignisse bei Drehterminen, die die Qualität von Live-Videos beeinträchtigen (z.B. Wettereinflüsse; Personen, die unerwartet in die Aufnahme laufen). Mehraufwände für durch solche Ereignisse erforderlich werdende Wiederholungsdrehs werden auf der Basis von Tätigkeitsnachweisen nach Zeitaufwand berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wird.

7. Werbekampagnen

7.1 Die Ziele einer Werbekampagne werden gemeinsam mit dem Auftraggeber festgelegt. Die Keywords sowie Art und Inhalt der in der Kampagne von uns zu erstellenden Anzeigen setzen wir unter Berücksichtigung dieser Ziele nach eigenem Ermessen fest. Der Auftraggeber erhält für die Keywords keine Exklusivität. Wir sind berechtigt, für andere Auftraggeber dieselben oder ähnliche Keywords zu verwenden und Werbekampagnen der Wettbewerber des Auftraggebers zu betreuen. Dabei wird keinem Auftraggeber ein Vorrang vor anderen Auftraggebern eingeräumt. Die erstellte Kampagne wird vor Werbestart mit dem Auftraggeber besprochen und gilt als genehmigt, sofern der Auftraggeber innerhalb von zehn Werktagen nach der Vorstellung keine Einwände äußert. Nach der verbindlichen Freigabe der Kampagne bestätigen wir dem Auftraggeber per E-Mail den finalen Starttermin der Werbekampagne. Mit dem Starttermin beginnt die vereinbarte Mindestlaufzeit und unser Anspruch auf monatliche Vergütung einschließlich Erstattung unserer Vorleistungen auf das Werbebudget. Der Vertrag verlängert sich über die Mindestlaufzeit hinaus automatisch um jeweils einen Monat, sofern er nicht mindestens vier Wochen vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder der bereits verlängerten Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Beanstandungen unserer Leistungen trotz vereinbarungsgemäßer Verwendung des Werbebudgets berechtigen nicht zur außerordentlichen Kündigung.

7.2 Für die Werbekampagne nutzen wir unsere eigenen Accounts. Bestehende Konten des Auftraggebers bleiben von der Kampagne unberührt. Herausgabeansprüche des Auftraggebers nach Ende der Kampagne bestehen nicht. Das gilt auch für Landingpages, die wir für eine Kampagne einrichten.

7.3 Das uns monatlich zur Verfügung gestellte Werbebudget versteht sich als Nettobetrag, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Es wird ausschließlich zur Platzierung der Anzeigen verwendet. Die Platzierungsaufträge erteilen wir in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Die Rechnungsbeträge für die im Rahmen einer Kampagne platzierten Aufträge werden von uns ausgelegt und nachträglich monatlich abgerechnet. Wir sind berechtigt, nicht ausgeschöpfte Budgetbeträge nach unserer Wahl (auch mehrfach) auf den Folgemonat zu übertragen oder verfallen zu lassen.

7.4 Unsere Provision bemisst sich auf der Basis des vereinbarten Werbebudgets, unabhängig von der tatsächlichen Ausschöpfung dieses Budgets. Beginnt oder endet die Kampagne nicht zum Beginn oder Ende eines Kalendermonats, entsteht unser Vergütungsanspruch in dem Monat des Starts oder der Beendigung nur entsprechend anteilig und steht uns auch das Werbebudget für diese Zeiträume nur anteilig zur Verfügung. Die Einrichtungspauschale ist bei Auftragserteilung fällig, die Betriebskostenpauschale und die Provision monatlich nachschüssig während der Laufzeit der Kampagne, jeweils mit Zugang unserer Rechnung. Im Fall einer Vertragsverlängerung ohne Änderung der Werbekampagne wird keine erneute Einrichtungspauschale fällig. Erhalten wir ein Lastschriftmandat, werden wir unsere Vergütung zusammen mit unseren Auslagen auf das Budget jeweils im folgenden Kalendermonat vom Konto des Auftraggebers abbuchen.

8. Mitwirkungspflichten

8.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns zu unterstützen, insbesondere uns die für die Leistungserbringung notwendigen Daten, Informationen und Vorlagen in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere Sachaussagen über die Produkte und Leistungen des Auftraggebers und Informationen über gesetzliche Vorschriften, die für die Produkte und Leistungen des Auftraggebers maßgebend sind.

8.2 Soweit der Auftraggeber uns Vorlagen, Fotos, Logos oder andere Daten überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe dieser Daten und deren Verwendung im Rahmen der beauftragten Agenturleistung berechtigt ist. Uns obliegt keine Pflicht zur Prüfung der zur Verfügung gestellten Daten auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Freiheit von Rechten Dritter. Der Auftraggeber stellt uns frei von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung, aus einer Verletzung von Rechten Dritter durch die überlassenen Daten und die sonstigen Inhalte der Webauftritte des Auftraggebers, auf die sich unsere Leistungen beziehen. Das gilt auch für sonstige inhaltsbezogene Rechtsverstöße z.B. durch jugendgefährdende oder volksverhetzende Inhalte. Für sämtliche Inhalte ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Die Freistellung erfasst ferner auch solche Suchbegriffe, Keywords, Anzeigentexte, Postings und sonstigen Inhalte, die der Auftraggeber auf unseren Vorschlag ausgewählt hat, sofern die Rechtswidrigkeit für uns nicht offensichtlich war. Wir sind zur Löschung und Sperrung angegriffener Inhalte berechtigt, werden dem Auftraggeber aber zuvor angemessen Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Der Auftraggeber ist seinerseits verpflichtet, uns unverzüglich zu unterrichten, wenn ihm eine Rechtsverletzung bekannt (gegeben) wird. Werden Daten nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, verschieben sich die von uns genannten Zeitpunkte oder Zeiträume der Leistungserbringung angemessen. Die Freistellung gilt auch zu Gunsten eines von uns in die Erfüllung des Agenturvertrags eingeschalteten Dritten.

8.3 Für die Ausführung des Auftrages erforderliche Fremdunternehmerleistungen wird der Auftraggeber umgehend in Auftrag geben.

8.4 Die von uns erarbeiteten Vorschläge sind vom Auftraggeber unverzüglich zu prüfen, siehe auch Ziffer 2.1. Diese Prüfung beinhaltet unter anderem den Inhalt, das Layout, die Rechtschreibung und etwaige Preisangaben. Sofern der Auftraggeber mit dem Vorschlag einverstanden ist, ist er verpflichtet, diesen freizugeben.

8.5 Der Auftraggeber wird – falls erforderlich – uns eigene fachkundige Mitarbeiter als Ansprechpartner benennen.

8.6 Soweit der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten verletzt, hat er uns entstehende Wartezeiten, die dokumentiert werden, gesondert zu vergüten. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht innerhalb angemessener Frist nach, sind wir berechtigt, Vorschüsse auf unsere Vergütung in Rechnung zu stellen. Ferner sind wir nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber uns unrichtige oder rechtswidrige Daten zur Verfügung stellt. Wir behalten den Anspruch auf die Vergütung unter Abzug ersparter Aufwendungen. Unberührt bleiben auch unsere Ansprüche auf Ersatz der uns durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn wir von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen. Wir sind berechtigt, im Fall einer Kündigung wegen mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers nach Erstellung des Konzeptes und vor dessen Umsetzung pauschalen Schadensersatz in Höhe von Euro 450,00 netto geltend zu machen. Der Auftraggeber ist zum Nachweis berechtigt, dass unser Schaden geringer ist. Wir behalten uns die Geltendmachung eines höheren Schadens vor.

9. Abnahme

9.1 Sofern wir nach dem Agenturvertrag ausdrücklich einen bestimmten Erfolg schulden, insbesondere die Erstellung einer Website oder eines Werbemittels, so führt der Auftraggeber nach unserer Fertigstellungserklärung und Übergabe des Arbeitsergebnisses unverzüglich die Abnahmeprüfung durch.

9.2 Die Abnahmefrist beträgt 15 Werktage und beginnt mit unserer Fertigstellungserklärung.

9.3 Schlägt die Abnahme fehl, so übergibt der Auftraggeber uns eine Auflistung aller die Abnahme hindernden Mängel. Nach erfolgreicher Prüfung und Feststellung der Mängelfreiheit hat der Auftraggeber die Abnahme der Arbeitsergebnisse zu erklären.

9.4 Wegen unwesentlicher Mängel darf der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigern. Diese steht jedoch unter dem Vorbehalt der unverzüglichen Beseitigung der Mängel durch uns. Diese Mängel sind in der Abnahmeerklärung einzeln aufzuführen.

9.5 Äußert sich der Auftraggeber nicht innerhalb der Abnahmefrist, gilt die Abnahme als erteilt. Das gilt auch vor Ablauf der Abnahmefrist, sobald der Auftraggeber unser Arbeitsergebnis vorbehaltlos nutzt.

10. Einräumung von Nutzungsrechten, Inhalte und Rechte Dritter

10.1 Wir übertragen dem Auftraggeber mit vollständiger Zahlung unseres Honorars das Nutzungsrecht an unseren Arbeitsergebnissen in dem Umfang, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Eine Nutzung unserer Arbeitsergebnisse zu anderen Zwecken, eine Bearbeitung oder eine Nutzung von Inhalten außerhalb unserer Arbeitsergebnisse ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Das gilt auch für die Übertragung der Nutzungsrechte vom Auftraggeber an Dritte.

10.2 Die Rechte an dem von uns eingesetzten KnowHow und der eingesetzten Software bleiben uneingeschränkt bei uns. Dem Auftraggeber werden lediglich einfache und nicht übertragbare Nutzungsrechte hieran eingeräumt, soweit und solange diese zur Durchführung des Vertrages und zur Erreichung des Vertragszwecks zwingend erforderlich sind. Das gilt auch für geschützte selbst geschaffene Werke, die im Rahmen unseres Arbeitsergebnisses verwendet werden (z.B. Fotos). Die diesbezüglichen inhaltlichen Grenzen der Nutzungsrechte des Auftraggebers entsprechen dem Arbeitsergebnis selbst, d.h. eine Nutzung solcher Werke außerhalb des Arbeitsergebnisses oder im Rahmen von nur Teilen des Arbeitsergebnisses ist unzulässig. Eine zeitliche Beschränkung der Nutzungsrechte besteht nur, wenn wir dem Auftraggeber dies ausdrücklich mitteilen. Bearbeitungen unserer Arbeitsergebnisse bedürfen unserer Zustimmung. Das Vorstehende gilt auch für geschützte Werke Dritter (insbesondere Fotos), die wir zur Verwendung in unserem Arbeitsergebnis erwerben. Wir sind ferner berechtigt, solche Werke Dritter unmittelbar im Namen des Auftraggebers zu erwerben und für unser Arbeitsergebnis zu verwenden. Der Auftraggeber erteilt uns zu diesem Zweck Vollmacht, bei dem Anbieter einen Account für ihn anzulegen und den entsprechenden Nutzungsvertrag für ihn abzuschließen. Bei Bedarf wird uns eine schriftliche Vollmacht ausgestellt. Die Kosten derart zu beschaffender Inhalte trägt der Auftraggeber gesondert, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber erwirbt in diesem Fall die Nutzungsrechte unmittelbar von dem Lieferanten und ist für die Einhaltung der Nutzungsbedingungen verantwortlich.

10.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für Bestandteile unserer Arbeitsergebnisse möglicherweise ergänzend geltenden Lizenzbedingungen Dritter (z.B. fremde Softwarekomponenten, insbesondere bei Verwendung von Open Source Software, erworbene Fotos) bei der Nutzung des Arbeitsergebnisses einzuhalten. Auf solche Lizenzbedingungen werden wir den Auftraggeber hinweisen, sofern sie auch die vertragsgerechte Nutzung unseres Arbeitsergebnisses berühren. Unsere Vergütung enthält keine Vergütung für von uns verwendete Open Source Software, sondern nur für unsere darüber hinausgehenden Leistungen.

11. Mängelansprüche und Haftung, Freistellung durch den Auftraggeber

11.1 Wir übernehmen für 12 Monate ab Abnahme des Arbeitsergebnisses die Gewähr dafür, dass dieses nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit nach dem zugrunde liegenden Vertrag aufheben oder wesentlich mindern.

11.2 Der Auftraggeber hat uns zunächst Gelegenheit zur Beseitigung des Mangels zu geben und uns bei der Mangelbeseitigung nach allen Kräften zu unterstützen. Insbesondere hat er vor einer Mangelbeseitigung Programme, Daten und Datenträger angemessen zu sichern. Wir haften nur insoweit für Daten- und Programmverluste, als der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten aus den in maschinenlesbarer Form gesicherten Beständen mit angemessenem Aufwand reproduzierbar sind. Von der Mängelhaftung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler und Mängel, die durch äußere Einflüsse (einschließlich unbefugter Zugriffe über das Internet), Bedienungsfehler, Komponenten bzw. Produkte Dritter, Trojaner, Computerwürmer, Computerviren – welcher Art auch immer – oder nicht von uns durchgeführte Änderungen, Ergänzungen, Ein- oder Ausbauten, Reparaturversuche oder sonstige Manipulationen entstehen. Wir haben den Mangel ferner dann nicht zu vertreten, wenn der Mangel auf der fehlerhaften und/oder unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers beruht.

11.3 Gelingt uns die Beseitigung eines berechtigterweise gerügten Mangels innerhalb angemessener Frist und ungeachtet einer Nachfristsetzung nicht, so kann der Auftraggeber nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist die Mängelbeseitigung durch einen anderen Unternehmer oder eigene Mitarbeiter auf unsere Kosten ausführen lassen.

11.4 Beruht eine vermeintliche Fehlermeldung auf Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, wie z.B. Fehlbedienungen, Kompatibilitätsproblemen mit anderer Software oder Veränderungen des Arbeitsergebnisses oder von Teile hiervon durch den Auftraggeber oder Dritte, so ist der hieraus resultierende Aufwand gemäß unserer Preisliste zu vergüten.

11.5 Nach dem heutigen Stand der Technik ist es nicht möglich, internetgestützte Dienste anzubieten, die stets und in allen Anwendungsfällen fehlerfrei arbeiten oder zur Verfügung stehen. Die Platzierung in Suchmaschinen liegt ferner einzig im Ermessen des jeweiligen Suchmaschinenbetreibers. Wir übernehmen deshalb keine Gewähr für die Veröffentlichung einer Webseite durch einen bestimmten Suchdienstanbieter oder das Erreichen einer bestimmten Positionierung in den Suchergebnissen. Maßgeblich für die Erfüllung des Vertrages ist ausschließlich die vereinbarte Leistungsbeschreibung im Umfang des technisch und rechtlich allgemein Machbaren. Ereignisse höherer Gewalt entbinden uns von unseren Leistungspflichten.

11.6 Werden wir mit der Beschaffung von Inhalten beauftragt, haften wir nur für die von uns selbst geschaffenen und gelieferten Inhalte. Von uns nur vermittelte Inhalte Dritter gelten als vom Auftraggeber gelieferter Inhalt. Das betrifft insbesondere Bildmaterial, das in Abstimmung mit dem Auftraggeber von Dritten erworben wird.

11.7 Der Auftraggeber stellt uns von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der uns aus der Inanspruchnahme entstehenden angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, wenn und soweit Ansprüche aus einer Verletzung von Nutzungs- und Lizenzbedingungen durch eine nicht vertragsgerechte Nutzung unserer Arbeitsergebnisse oder von Teilen davon resultieren.

11.8 Wir erstellen und platzieren Werbemittel nach bestem Wissen und unter Einsatz unserer gesamten Werbeerfahrung sowie der bestehenden Werbemöglichkeiten in den vereinbarten Medien. Einen bestimmten Werbeerfolg oder das Erreichen der geplanten Werbeziele können wir dennoch nicht garantieren. Die Aufrufbarkeit der von uns platzierten Anzeigen in Suchmaschinen oder Social Media Plattformen hängt von den Einstellungen und Vorgaben der Anbieter ab, die sich regelmäßig ändern und im Übrigen von Faktoren abhängen, die der Nutzer der setzt (wie z.B. Standort).

11.9 Für den Werbeerfolg unserer Arbeitsergebnisse haften wir ausdrücklich nicht, auch nicht für den Eintritt sonstiger Erwartungen des Auftraggebers an den Erfolg unserer Leistungen, die nicht ausdrücklich als Leistungsergebnis vereinbart worden sind.

11.10 Wir haften schließlich nicht für das Ausbleiben positiver oder den Eintritt negativer Reaktionen der Nutzer auf unsere Kampagnen und Postings, sofern solche Reaktionen für uns nicht vorab eindeutig vorhersehbar waren.

12. Referenz, Vertragsbeendigung

12.1 Wir und unsere Subunternehmer sind berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu nennen. Wir dürfen ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn der Auftraggeber kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen oder es handelt sich um vertrauliche Informationen.

12.2 Bei Beendigung des Agenturvertrages sind wir berechtigt, alle von uns verwalteten Daten des Auftraggebers zu löschen. Die Datensicherungspflicht obliegt allein dem Auftraggeber. Haben wir für den Auftraggeber eine Domain oder sonstige Accounts angemeldet, sind wir bei Beendigung des Vertrages zu deren Löschung berechtigt.